Soweit es noch zu begrüßen ist, dass der Magistrat der Stadt Wetzlar endlich ein neues Parkkonzept vorlegt, so enthält dieses Konzept doch diverse negative Folgen für die Altstadt Wetzlar. Noch im Dezember 2015 wurden die Parkgebühren der Stadt Wetzlar in einem Fernsehbericht des HR als herausragendes Beispiel für Bürger- und Kundenfreundlichkeit präsentiert. Insbesondere wurden in diesem Bericht die positiven Auswirkungen auf den Einzelhandel und das Gewerbe in der Altstadt hervorgehoben. Im Zusammenhang mit den Parkgebühren und im Vergleich zu umliegenden Städten sprach die Moderatorin des Berichts von der „Glückseligkeit“ der Wetzlarer und der Weitsichtigkeit der politisch Verantwortlichen.

Doch damit soll es nun vorbei sein. So zumindest, wenn es nach dem Willen des Magistrats der Stadt Wetzlar geht. Nach dem von Stadtrat Harald Semler erarbeiteten Parkplatzkonzept sollen die Parkgebühren um 100 Prozent steigen. Statt bisher 0,25 Euro für 15 Minuten Parkzeit sollen es künftig 0,50 Euro sein, und die Gebühren für eine Stunde sollen von 0,25 Euro auf 0,50 Euro erhöht werden. Für die maximale Parkzeit von vier Stunden bedeutet dies eine Erhöhung von bisher 0,75 Euro auf 2 Euro. Als einzige Begründung für dieses Vorhaben verweist der Magistrat darauf, dass sich die erhöhten Parkgebühren weiterhin günstig auf dem Niveau von Gießen, Limburg und Marburg halten. Ganz abgesehen davon, dass bereits diese Begründung nicht stimmt, so wurde z.B. unsere Nachbarstadt Gießen in dem Fernsehbericht als Negativbeispiel angeführt, ist diese Begründung aus Sicht der CDU Wetzlar mehr als kurzsichtig. Wenn die günstigen Parkgebühren in Wetzlar als herausragendes Beispiel für Bürger- und Kundenfreundlichkeit genannt werden und sich diese Gebühren positiv auf den Handel und das Gewerbe auswirken, so muss dies auch künftig so bleiben. „Wir müssen uns nicht mit Nachbarstädten vergleichen, sondern wir müssen uns auch weiterhin positiv von diesen Städten abheben“, so der CDU-Stadtverordnete Christoph Schäfer. Die Erhöhung ist in Zeiten, in denen sich der Handel und das Gewerbe gegen den „parkgebührenfreien“ Internethandel und die Einkaufszentren positionieren müssen, das absolut falsche Signal. Mit einer Erhöhung der Parkgebühren verliert die Altstadt Wetzlar an Attraktivität, was sich negativ auf die Kundenanziehung und Kundenbindung auswirken wird. Es fehle, so Schäfer, an einer nachvollziehbaren Begründung für die geplante Erhöhung.

Was SPD/Grüne und FWG tatsächlich mit der maßlosen Erhöhung erreichen wollen, ergibt sich aus dem vorgelegten Haushalt für das Jahr 2016. Daraus lässt sich entnehmen, dass die Verantwortlichen in 2016 mit Mehreinnahmen an Parkgebühren in Höhe von 20.000 Euro gegenüber dem Jahr 2015 rechnen. Dies, so der Stadtverordnete Schäfer, sei der falsche Weg, das Haushaltsdefizit zu Lasten der Wetzlarer Bürgerinnen und Bürger konsolidieren zu wollen.

Die CDU-Fraktion hat daher eine Reduzierung des Haushaltsansatzes um besagte 20.000 Euro beantragt. Leider vergeblich. SPD/Grüne und FWG haben den Antrag mehrheitlich abgelehnt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Parkgebührenerhöhung kommen wird. Die CDU Wetzlar wird sich weiter für die Beibehaltung der günstigen Parkgebühren einsetzen, auch nach der Kommunalwahl im März. Nach dem von FWG Stadtbaurat Semler vorgelegten Konzept soll der Rathausparkplatz künftig als öffentlicher Parkplatz genutzt und auf dem Parkplatz „Avignon-Anlage“ rund 350 neue Parkplätze geschaffen werden. Unabhängig davon, dass die Freigabe des Rathausparkplatzes gegen den verständlichen Willen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wetzlar erfolgt und bis heute keine Planung vorgelegt wurde, wie der zusätzliche Parkraum an der „Avignon Anlage“ entstehen soll, befürchtet die CDU Wetzlar, dass die Schaffung dieser zusätzlichen Parkplätze dann als Argument gegen eine Beibehaltung der öffentlichen Parkplätze in dem neuen Stadthaus am Dom angeführt wird.

Der private Investor ist hier lediglich verpflichtet, für den eigenen Wohn- und Gewerbebedarf Parkplätze nachzuweisen. Das Angebot an öffentlichem Parkraum in der Tiefgarage fällt damit weg. Der Investor wird diese Parkplätze nur mit finanzieller Beteiligung der Stadt Wetzlar neu schaffen. Hierzu enthält aber weder das Parkkonzept eine Aussage noch gibt es dazu bislang eine Äußerung der politisch Verantwortlichen von SPD/Grüne/FWG. Auch der Einzelhandel, die Gewerbetreibenden und die Anwohner halten die Aufrechterhaltung des bisherigen öffentlichen Parkplatzangebotes am Domplatz für unerlässlich. Die CDU Wetzlar unterstützt diese Forderung.

Nachdem die CDU vor einigen Jahren Pate für den Bürgerbus im Wetzlarer Stadtteil Naunheim stand. Ist es jetzt gelungen auch einen Bürgerbus in Nauborn ins Leben zu rufen.

Stadtverordneter Michael Hundertmark hat in seiner Eigenschaft als Mitglied des Ortsbeirates im Stadtteil Nauborn einen Prüfungsantrag auf Einführung eines Bürgerbusses in Nauborn gestellt.

In der Ortsbeiratssitzung vom 11.08.2015 wurde dieser Antrag diskutiert und einstimmig befürwortet. Neben der Prüfung, ob die Einrichtung eines Bürgerbusses möglich und sinnvoll ist, hat Michael Hundertmark konkrete Vorschläge für eine Linienführung gemacht. Es war sein Anliegen, dass das Kirschenwäldchen und u. a. die Straßen Zum Westergrund, Gartenstraße, Friedenstraße und Langenbergstraße, die nicht an den regulären Stadtbus angeschlossen sind, durch den Bürgerbus erschlossen werden. So könnten die Anwohnerinnen und Anwohner dieser Straßen auch am örtlichen Leben teilnehmen und von der Infrastruktur (Ärzte, Apotheke, Banken, Lebensmittelgeschäfte …) profitieren.

Nach recht kurzer Prüfungsphase hat sich nun herausgestellt, dass es möglich ist einen Bürgerbus in Nauborn einzurichten. Die Trägerschaft hat dankenswerterweise das Deutsche Rote Kreuz übernommen und wird entsprechend mit einem geeigneten Fahrzeug 1x pro Woche die durch Haltestellenschilder gekennzeichnete Route bedienen. Der Vorteil: Der Bus macht einen Zwischenstopp am Rewe- Markt in Nauborn. Mit einem einstündigen Aufenthalt besteht damit ausreichend Zeit zum Einkauf, bevor die Rückfahrt ansteht.

Auch der Rewe-Markt wird das Projekt Bürgerbus in Nauborn unterstützen. Michael Hundertmark freut sich, dass für Mittwoch, den 09.03.2016 um 14 Uhr, die offizielle Eröffnung des Bürgerbusses geplant. Die reguläre Inbetriebnahme der Route ist dann für den 15.03.2016 vorgesehen.

Wer oder was ist ein „Defi“? Er ist ein Defibrillator und kann neben der Herzdruckmassage bei gezieltem Einsatz Leben retten! In der Stadtverordnetensitzung im November 2015 wurde ein entsprechender Prüfungsantrag mit dem Titel „Anschaffung von Defibrillatoren für alle Stadtteilbüros“ einstimmig angenommen. Dieser Antrag macht Sinn. In vielen öffentlichen Einrichtungen aber auch Betrieben ist dieses Gerät bereits seit Jahren installiert und hat zur deutlichen Verbesserung der präklinischen cardio-pulmonalen Reanimation (CPR -vorklinischen Herz-Lungen Wiederbelebung) geführt!

Um das zu verstehen, braucht man nur einfaches Grundwissen, das häufig bereits im Erste-Hilfe-Kurs bzw. bei lebensrettenden Erstmaßnahmen vermittelt wird. Das menschliche Herz ist ein Hohlmuskel mit vier Kammern, die synchron arbeiten und den kleinen sowie den großen Kreislauf mit Sauerstoff angereichertem Blut versorgen. Die Herzfrequenz liegt normalerweise beim Erwachsenen zwischen 60 und 100 Schlägen/min. Den Befehl dazu bekommt das Herz von einem autonomen elektrischen Reizleitungssystem, dessen Funktion mittels EKG (Elektrokardiogramm) kontrolliert werden kann.

Der plötzliche Herztod ist definiert als ein natürlicher, aber unerwarteter Todesfall aus kardialer Ursache. Meist kommt es ohne vorausgehende Beschwerden zu einer plötzlichen Bewusstlosigkeit. In 70 bis 80 Prozent der Fälle ist ein Kammerflimmern und nicht zwingend ein Herzinfarkt als Ursache auszumachen.

Das Kammerflimmern ist eine sehr bedrohliche Herzrhythmusstörung, die das Herz plötzlich mit einer Frequenz von zwischen 200 bis 300 Impulsen/min. erregt. Auf diese Störung kann der Herzmuskel nicht angemessen reagieren, so dass es hämodynamisch einem Herzstillstand gleich kommt!

Jetzt kommt der Automatische Externe Defibrillator (AED) zur Anwendung. Das eingebaute EKG kann diese Situation erkennen und fordert den Helfer auf, einen elektrischen Impuls auszulösen, der häufig in der Lage ist, das Kammerflimmern zu durchbrechen und für einen geordneten Herzschlag (Sinusrhythmus) zu sorgen. In einem solchen Fall ist die gelernte Herzdruckmassage (30 Thoraxkompressionen im Wechsel mit zwei Beatmungen) für den Einsatz des Defi zu unterbrechen.

Wichtig ist, dass der Ersthelfer rasch und konsequent vorgeht, denn die Wiederbelebungszeit, also die Zeit, die einem Helfer bleibt, um irreversible Hirnschäden zu vermeiden, ist kurz und liegt zwischen vier und maximal sechs Minuten. So muss der Defi gut sichtbar und jederzeit erreichbar sein. Daneben sollte man wissen, wo einer verfügbar ist und wie man ihn bedient bzw. anwendet.

Stadtverordneter Dennis Schneiderat und die Wetzlarer CDU-Fraktion haben sich in den vergangenen Jahren intensiv um den Lückenschluss im Lärmschutzwall entlang der B49 in Dalheim bemüht.

Auf Initiative einer Vielzahl von Anliegern haben wir als CDU-Fraktion gemeinsam mit dem heimischen Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer die zuständige Behörde gebeten, alle formalen und bürokratischen Hindernisse seitens HessenMobil aus dem Weg zu räumen. Das ist auch gelungen!

Der Weg für den Lückenschluss im Lärmschutzwall ist frei. Die Stadt Wetzlar muss jetzt tätig werden. Michael Hundertmark hat für den Haushalt der Stadt Wetzlar 30.000 Euro für Planungen und erste konkrete Schritte gefordert. Die Regierenden (SPD/Grüne/FW) haben diese Finanzmittel abgelehnt!

Verschiedene Möglichkeiten für den Lückenschluss – Erdwall, Lärmschutzwand etc. – sind denkbar und müssen schnell geprüft und umgesetzt werden. Dafür treten Dennis Schneiderat und die gesamte CDU Fraktion ein!