Wenn keine Sorgen und Bedenken bestünden, sei für ihn, so Stadtverordneter Michael Hundertmark, nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Wetzlar und Umweltdezernent Kortlüke (Grüne) sich weigerten, die Forderung des Ortsbeirates Blasbach umzusetzen, der neue Messungen bezüglich der Windgeschwindigkeit und der Lärmbelastung gefordert hat.

Wer nicht im Einzugsbereich einer Windkraftanlage wohne, könne ein solches Ansinnen leicht wegwischen. Die Betroffenen würden das vor Ort berechtig-terweise völlig anders sehen. Und um letzte Zweifel auszuräumen, wäre die Stadt Wetzlar gut beraten, einem solchen Wunsch, der absolut nachvollziehbar ist, nachzukommen.

Wie berechtigt solche Forderungen sind, könne man auch daran erkennen, dass beispielsweise der topographisch deutlich günstiger gelegene Hohenahrer Windpark deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei.

All das, was dort berechnet und prognostiziert wurde, sei nicht (!) eingetreten. Umso größer seien die anzubringenden Fragezeichen im Bereich Blasbach. Dies gelte im Übrigen auch für das Lemptal/Bechlingen.

„Windkraft in dicht besiedelten Regionen und die damit verbundene Verspargelung der Kulturlandschaft macht aus meiner Sicht keinen Sinn“, so der CDU-Stadtverordneter abschließend. „Es gibt geeignetere Lagen, um in konzentrierter FormWindparks anzulegen.“ Aus seiner Sicht mache eine sogenannte Sichtachsenstudie Sinn, aus der deutlich werde, wie Wetzlar aussehe, wenn es von Windkraftanlagen regelrecht umzingelt werde.

Die Attraktivität der Region erhöhe dies nicht. Entscheidend sei aber die Frage nach der Auswirkung auf die Gesundheit des Menschen. Und deshalb wäre die Politik gut beraten, abzuwarten, welche wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse es bezüglich der Auswirkung von Infraschall gibt.

Mit den Stimmen der SPD, der Freien Wähler und der Grünen beschloss die Wetzlarer Stadtverordnetenversammlung, die Kita-Gebühren zum 1. August 2017 um 10% zu erhöhen. Dies ist bereits die dritte Gebührenerhöhung dieser Art innerhalb von nur vier Jahren. Vor dem Hintergrund der angekündigten Überprüfung der aktuellen Standards, Betreuungsbedingungen, Öffnungszeiten, Geschwisterregelungen etc. erscheint darüber hinaus eine weitere Erhöhung in nächster Zukunft nicht ausgeschlossen zu sein.

Richtig ist, dass u.a. aufgrund der Wetzlarer Haushaltslage eine angemessene Beteiligung der Eltern an der Finanzierung der Kitas erforderlich ist. Aus Sicht der CDU-Fraktion hätte aber durch eine andere Prioritätensetzung eine Gebührenerhöhung zu diesem Zeitpunkt, in jedem Fall aber in dieser Höhe, vermieden werden können. Auch hätte es zunächst einer grundlegenden Diskussion der Gebührenordnung und der weiteren Rahmenbedingungen bedurft, bevor die Kita-Gebühren erneut pauschal erhöht werden.

Des Weiteren plante die Verwaltung den gebührenfreien Regelplatz im letzten Jahr vor der Einschulung abzuschaffen, was in der Begründung der Beschlussvorlage jedoch lapidar als „redaktionelle Änderung“ und zwar „zur Klarstellung der Bambini-Regelung“ beschrieben wurde. Anstatt der bisherigen Gebührenfreistellung des Regelplatzes sollten die Eltern im letzten Kita-Jahr künftig die Differenz zwischen den Kosten des Regelplatzes (5,5 Stunden Betreuung) in Höhe von 132 Euro und der Landesförderung in Euro, also 32 Euro im Monat bzw. 384 Euro im Jahr, zahlen müssen. Dabei ist zu beachten, dass die Landesförderung u.a. an die Bedingung geknüpft ist, dass mindestens fünf Stunden Betreuung ohnehin kostenfrei sein müssen.

Allein die CDU wies im Sozialausschuss darauf hin, dass hier ganz offensichtlich keine redaktionelle Änderung vorgeschlagen werde, und stellte in Frage, ob die neue Regelung allen Ernstes gewollt sein kann. Denn es ist allseits bekannt, wie außerordentlich wichtig es ist, dass Kinder zumindest im letzten Jahr vor der Einschulung den Kindergarten besuchen. Sie werden dort auf die Schule vorbereitet und mögliche Defizite bei Sprach- oder auch Sozialkompetenz können zumindest reduziert werden. 384 Euro können hier bereits zu einer Hürde werden. Auch in allen anderen hessischen Sonderstatusstädten neben Wetzlar, d.h. Gießen, Marburg, Rüsselsheim, Hanau, Fulda und Bad Homburg, gibt es derzeit kostenfreie Betreuungsangebote für Kinder im letzten Kita-Jahr.

Die Vertreter der SPD, der Freien Wähler und der Grünen stimmten der Beschlussvorlage im Sozialausschuss dennoch zu. Oberbürgermeister und Sozialdezernent Wagner (SPD) zog aufgrund der Einwände der CDU schließlich die „Notbremse“ und nahm den Beschlussvorschlag – jedenfalls für dieses Mal – zurück.

Im Hinblick auf die angekündigte Überprüfung der aktuellen Kita-Standards in Wetzlar fordert die CDU-Fraktion, dass der freie Regelplatz im letzten Kita-Jahr unter allen Umständen erhalten bleiben muss, und hofft dabei insbesondere auf ein Einsehen der SPD, die selbst bei jeder anderen Gelegenheit kostenlose Kitas einfordert. Auch spricht sich die CDU-Fraktion für die Beibehaltung eines übersichtlichen Gebührenkonzepts aus, weil komplizierte Regelungen nur unnötig den Verwaltungsaufwand erhöhen. Aus kommunalpolitischer Sicht wäre es darüber hinaus wünschenswert, wenn die landesgesetzliche Förderung im Kontext der sog. Bambini- Regelung von derzeit 100 Euro erhöht würde, da viele Kostensteigerungen der letzten Jahre (z.B. im Bereich der Personalkosten) außerhalb des Einflussbereichs der einzelnen Gemeinde liegen.

Man stelle sich vor, Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (CDU) würde den Entwurf des Haushaltsplanes des Landes Hessen dem „Wetzlar-Kurier“ zur Veröffentlichung geben, bevor ihn die Fraktionen des Landtages, vor allen Dingen die Oppositionsfraktionen, gesehen haben und diese dann praktisch aus dem Kurier erfahren würden, welche Schwerpunkte das Land Hessen setzt. Der Aufschrei wäre riesig, Rücktrittsforderungen wegen Machtmissbrauch, Amtsmissbrauch, fehlendem Rechtsstaatsverständnis… auf der Hand liegend. Dies wird nach dem Rechtsstaatsverständnis des hessischen Finanzministers nie passieren.

Geschehen ist solches aber in der Stadt Wetzlar. Dort gibt die Wetzlarer SPD seit Jahren einmal im Quartal ein Blättchen heraus. Im letzten Blättchen wurde ausführlich über den Haushalt der Stadt Wetzlar für 2017 berichtet. Das Erstaunen der Stadtverordneten, zumindest von CDU und FDP, war groß, denn sie hatten den Plan überhaupt noch nicht in der Hand und erfuhren somit aus der SPD-Postille, welche Schwerpunkte Oberbürgermeister Wagner (SPD) und Kämmerer Kratkey (SPD) für 2017 planen.

Dass sich Kratkey für diese „Panne“ entschuldigte, ist das mindeste, was man erwarten kann. Eine Panne bedeutet aber im umgangssprachlichen Sinne etwas Unvorhergesehenes, was kurzfristig aufgetreten ist – und das kann vom Grundsatz immer passieren.

Diesen Rechtsbruch als Panne zu bezeichnen, kann man politisch verstehen. Es ist aber mehr, denn dieser Rechtsbruch ist planmäßig erfolgt. Man wusste seitens der SPD, wann der Redaktionsschluss des SPD-Blattes ist und hat in Kenntnis des frühen Redaktionsschlusses dennoch mit Bedacht die Haushaltsplandaten zur Verfügung gestellt, wohlwissend, dass die Stadtverordneten diesen Haushaltsplan deutlich später erst erhalten. Ein klarer Verstoß gegen die Neutralitätspflicht.

Deshalb hatten CDU und FDP in der aktuellen Debatte im Wetzlarer Parlament den gemeinsamen Antrag eingebracht, wonach der Magistrat aufgefordert wird, solch einseitige Informationsweitergaben künftig zu unterlassen. Es spricht nicht für das Demokratieverständnis von SPD, Freien Wählern und Grünen, dass sie diesen Antrag mit der Bemerkung ablehnten, dies sei ein „Nachtreten“, nachdem der Dezernent sich entschuldigt habe. Dann hätte man auch die Größe dokumentieren können, diesem Antrag zuzustimmen. Damit wäre das Thema erledigt gewesen.