In der Vergangenheit war es gute Tradition, dass die Stadt Wetzlar alle Neubürgerinnen und Neubürger einmal pro Jahr zum „Neubürgerempfang“ ins Rathaus eingeladen hat. Hier hatten zugezogene Neu-Wetzlarer die Möglichkeit sich an Infoständen über verschiedene Vereine unserer Stadt und deren Angebote zu informieren. Darüber hinaus wurden neue Staatsbürger willkommen geheißen, Ihnen wurde die Einbürgerungsurkunde überreicht. In jedem Jahr gelungener Tag.

Ebenfalls einmal pro Jahr hat die Stadt den Tag des Ehrenamtes im Rathaus ausgerichtet. Auch hier hatten verschiedene Vereine die Möglichkeit sich zu präsentieren. Es wurden der städtische Ehrenamtspreis und weitere Sonderpreise verliehen. Mit den Preisgeldern konnten die Stadt und auch die Stifter der Sonderpreise einen kleinen aber anerkennenden Beitrag zu den ehrenamtlichen Spitzenleistungen beitragen, die ausgezeichnet wurden. Ein tolles Ambiente, um allen ehrenamtlich tätigen in unserer Stadt Danke zu sagen! Ab sofort finden die bei- den Veranstaltungen in dieser Form nicht mehr statt.

Der Magistrat hat die Stadtverordneten darüber informiert, wir wurden nicht gefragt, dass er beide Veranstaltungen zusammenlegt. Im Grunde spricht nichts dagegen, aber unsere Sorge ist, dass die Wertschätzung und die Wichtigkeit der Würdigung der Ehrenamtlichen und auch der Empfang der Neubürgerinnen und Neubürger darunter leiden. Beide Anlässe für sich genommen sind eigene Veranstaltungen und mehr wert!

In den vergangenen Tagen und Wochen haben Sie viele Beiträge zum Thema Wassergebühren und -erhöhung lesen können. Auch in unserem Beitrag im letzten Wetzlar Kurier war die Erhöhung der Wassergebühren Thema. Was wir vorigen Monat noch nicht so sehr thematisiert haben, wollen wir dafür jetzt ansprechen: die Doppelmoral, die Herr Kortlüke (Grüne) in dieser Angelegenheit an den Tag legt.

Herr Kortlüke ist als Stadtrat unserer Stadt für die Wasserversorgung zuständig und sitzt deshalb der Betriebskommission des Eigenbetriebs vor. Er ist also dafür verantwortlich, dass wir als Bürgerinnen und Bürger zu einer vernünftigen Gebühr Wasser beziehen können, dass die Wasserversorgung und alles, was damit zusammenhängt, sichergestellt ist. Im § 8 Betriebskommission Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung heißt es: „Die Betriebskommission besteht aus höchstens 12 Mitgliedern. Sie dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Aufsichtsrat der enwag sein; […]“.

Jetzt raten Sie mal, wer Vorsitzender des Aufsichtsrates der enwag ist! Richtig. Stadtrat Norbert Kortlüke. Als Vorsitzender des Aufsichtsrates hat er ein anderes Interesse zu verfolgen, nämlich, dass die enwag beim Verkauf ihres Trinkwassers an die Stadt einen guten Preis erzielt, der nicht nur die Kosten bei der enwag deckt, sondern auch noch einen Gewinn in die Kassen spült. Durch die Besetzung beider Posten mit derselben Person verstößt der Magistrat mindestens gegen die Betriebssatzung des Eigenbetriebes. Ob ein Widerstreit der Interessen dabei vorliegt ist bislang nicht geklärt.

Als Vorsitzender des Magistrates wurde OB Wagner auf diesen Sachverhalt angesprochen und gefragt, wie er die Situation einschätze. OB Wagner sagte sinngemäß, er halte die Situation für unproblematisch, es läge kein Widerstreit der Interessen vor und überhaupt überlege er den Passus § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes herausnehmen zu lassen, da er überholt sei.

Die CDU Fraktion im Kreistag hat vor einiger Zeit beantragt, dass der Lahn- Dill-Kreis das Projekt „Jugendtaxi“ zusammen mit den Städten und Gemeinden des Kreises auflegen solle. Jetzt hat die Stadtverordnetenversammlung den Beitritt der Stadt zu der kreisweiten Aktion einstimmig beschlossen. Es wird Jugendlichen zwischen 14 und 21 Jahren ermöglicht Fahrgutscheine für Minicars bzw. Taxen zu einem vergünstigten Preis zu erwerben. Bspw. kann ein Jugendlicher einen 5-Euro- Fahrgutschein für drei Euro erwerben. Die anderen zwei Euro werden vom Landkreis bzw. der Stadt getragen. Es soll damit bezweckt werden, dass Jugendliche gerade an Wochenenden oder vor Feiertagen von Feiern und Veranstaltungen sicher nach Hause kommen.

Mit dem Fahrgutschein fürs Jugendtaxi können sie sich ein Taxi oder Minicar rufen, sie brauchen kein Geld in bar dabei haben, sondern können mit ihren Gutscheinen bezahlen und laufen damit nicht Gefahr, dass ihr „Fahrgeld“ für andere Dinge ausgegeben wurde, und sie nicht wissen wie sie nach Hause kommen. Es muss nicht der unsichere fußläufige Heimweg angetreten werden und auch die Eltern müssen nicht mitten in der Nacht aufstehen, um ihre Kinder abzuholen, sondern können beruhigt schlafen, weil die Kinder sicher nach, Hause gefahren werden.

Insgesamt eine gute Sache, deshalb unterstützen wir dieses Projekt uneingeschränkt und freuen uns auf viele Teilnehmer!