Stadtverordnete entscheiden über Zukunft des Stadthauses am Dom

3. Mai 2015

Am 7. Mai sollen Wetzlars Stadtverordnete mit der Übertragung des städtischen Teilbaurechtes, der Aufhebung des Erbbaurechtes, dem Verkauf des Grundstücks und einem Städtebaulichen Vertrag mit einem Investor einen Schlussstrich unter eine augenscheinlich nicht enden wollende Debatte um die Zukunft des Stadthaus am Dom ziehen.

„Das wir nun eine, aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger überfällige Entscheidung zur Zukunft des Stadthauses am Dom treffen können, verdanken wir dem unermüdlichen Einsatz des Magistrats, der in enger Abstimmung mit allen Fraktionsvorsitzenden die zähen Verhandlungen zum Erfolg geführt hat“, so Dennis Schneiderat, Stadtverordneter und Mitglied in der Betriebskommission Eigenbetrieb „Stadthallen Wetzlar“, dem das Stadthaus zugeordnet ist. So könne nun sichergestellt werden, dass in absehbarer Zeit an diesem exponierten Platz in der Wetzlarer Altstadt ein Neubau entsteht, der sich an den umliegenden Bauten orientiert und die historische Umgebung berücksichtigt. Dies sieht ein städtebauliches Eckpunktepapier vor, welches den Rahmen für die Bebauung vorgibt.

Bevor allerdings mit dem Abbruch und der Neubebauung am Standort begonnen werden kann, soll das Grundstück an einen externen Dritten veräußert werden, der die Eigentumsanteile übernimmt und das Gesamtprojekt zum Erfolg führt. Dies ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Wohnungseigentümern, Eigentümerversammlung und der Stadt Wetzlar. Dem vorausgegangen waren unzählige Gespräche über das Wie und Ob sowie die finanzielle Belastung der Stadt Wetzlar und der Wohnungseigentümerschaft im Falle einer Sanierung. Dass Sanierungsbedarf besteht, zeigen zahlreiche Gutachten, die zwischen August 2005 und September 2010 in Auftrag gegeben wurden.

Die Gutachter beziffern die Kosten für eine Sanierung der Liegenschaft auf rund 13 Millionen Euro, die Gesamtaufwendungen für einen Neubau werden mit rund 29 Millionen Euro angegeben. „Geht man im Falle einer Sanierung von einem Miteigentumsanteil der Stadt Wetzlar zwischen 5,2 und 8,2 Millionen Euro aus, so wird sehr schnell deutlich, wie schwierig die Verhandlungssituation der Stadt war“, so Schneiderat. Und weiter: „Im Laufe der Zeit wurde allen Beteiligten klar, dass mit Blick auf den städtischen Haushalt auch über andere Modelle einer Sanierung oder eines Neubaus nachgedacht werden muss.“ Schlussendlich ist es den Vertretern der Stadt gelungen, die unterschiedlichen Beteiligten aus der Eigentümerversammlung zu überzeugen, die Eigentumsanteile an den neuen Investor zu übertragen. Auch die Stadt Wetzlar wird ihre Anteile veräußern. „Die CDU-Fraktion ist froh, dass nun mit einer Neugestaltung am Standort begonnen werden kann“, so Dennis Schneiderat. Vorgesehen ist zudem eine umfassende Beteiligung der Einwohnerschaft der Altstadt sowie ein Begleitgremium, in dem u. a. die Fraktionen der im Stadtparlament vertretenen Gruppierungen berücksichtigt sind.

Zur Gestaltung der Fläche wird ein Architektenwettbewerb ins Leben gerufen. Die jeweiligen Entwürfe sollen sich am städtebaulichen Eckpunktepapier orientieren. Die Stadt hat bewusst auf eine Vorfestlegung verzichtet, ob ein historisierender Baukörper oder ein moderner Neubau geschaffen werden soll. „Die CDU-Fraktion wird auch in Zukunft dieses Projekt wohlwollend und mit viel Sachverstand begleiten, um es letztendlich mit allen Beteiligten zum Erfolg zu führen und die Wetzlarer Altstadt an diesem exponierten Platz aufzuwerten“, so Schneiderat abschließend.

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