Aus der Arbeit der CDU-Fraktion im Stadtparlament Wetzlar

3. November 2022

Liebe Leserinnen und Leser!

In der letzten Sitzungsrunde der Stadtverordnetenversammlung haben wir uns mit den „Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken“ beschäftigt.

Diese Richtlinien sollen einen objektiven und nachvollziehbaren Maßstab darstellen, nachdem eine Rangfolge von Bewerbern für städtische Baugrundstücke aufgestellt werden kann. Um eine solche Rangfolge aufstellen zu können, sind objektive und transparente Kriterien notwendig.

Die Vergaberichtlinien wurden zuletzt im Jahr 2019 geändert. Mit dem Baugebiet Schattenlänge in Münchholzhausen wurde aber deutlich, dass erneute Anpassungen notwendig sind.

In den zurückliegenden Monaten hat sich insbesondere die Würdigung von ehrenamtlicher Tätigkeit als Faktor herauskristallisiert, der berücksichtigt werden soll. Bislang ist es so geregelt, dass man für Kinder in der Familie oder Familienangehörige mit Schwerbehinderung oder den Wohnsitz bzw. den Sitz der Arbeitsstätte sowie für Wartezeiten Punkte bekommt. Am Ende wurden alle erreichten Punkte addiert und so ergibt sich die Rangliste der Bewerber auf städtische Baugrundstücke. Für die Grundstücke in Münchholzhausen wurden von den Bewerbern vielfach 15 bis 20 Punkte erreicht.

Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass man für ehrenamtliche Vorstandstätigkeit von mehr als fünf Jahren oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Einsatzabteilung einer Hilfsorganisation oder der Feuerwehr – ebenfalls von mehr als fünf Jahren – einen Punkt für die Rangliste bekommt. Das ist Äquivalent zu einem Jahr Wartezeit. Pro Jahr Wartezeit auf ein städtisches Baugrundstück bekommt man bisher einen Punkt. Aus Sicht der CDU stimmt hier die Verhältnismäßigkeit nicht!

Deshalb wollen wir als CDU-Fraktion das Punktesystem komplett ändern. Wir wollen statt einer Addition einzelner Punkte eine zu erreichende Gesamtpunktzahl von 100 Punkten etablieren. Dabei ist die Hälfte der Punkte über ortsbezogene Aspekte und die anderen 50 Punkte über sozial- bzw. familienbezogene Aspekte zu erreichen. Warum machen wir das?

Die ortsbezogenen Punkte helfen dabei, dass auch Menschen, die bereits im Stadtteil oder im Quartier wohnen, Punkte erlangen können und damit vielleicht die Möglichkeit bekommen, aus einer Mietwohnung in Eigentum zu ziehen. Dazu unterscheiden wir danach, ob ein Bewerber direkt aus dem Stadtteil/Quartier (40 Punkte), dem Stadtgebiet der Stadt Wetzlar (35 Punkte) oder von außerhalb Wetzlars (20 Punkte) stammt.

Wir werten die ehrenamtliche Tätigkeit auf! Sie zählt 10 %! Für uns ist nicht nur die Würdigung als solche wichtig, sondern wir brauchen ehrenamtlich Tätige, vor allem in den Bereichen Hilfsorganisationen und Feuerwehren, die in der Nachbarschaft wohnen. Nur so ist sichergestellt, dass Hilfsfristen gut einzuhalten sind. Deshalb soll es hierfür nach unserer Vorstellung 10 Punkte geben.

Die sozial-/familienbezogenen Aspekte umfassen weiterhin, dass Bewerber mit Kind bzw. Kindern mehr Punkte als alleinstehende Personen bekommen. Ebenso bleiben Bewerber, die selbst eine oder Familienangehörige mit Schwerbehinderung haben, besonders berücksichtigt.

Bewerber ohne Kind 20 Punkte, Bewerber mit einem Kind 30 Punkte, mit zwei Kindern 35 Punkte, mit drei Kindern 37,5 Punkte und mit 4 Kindern 40 Punkte.

Das Kriterium der Wartezeit wollen wir streichen!

Wenn für ein Baugebiet eine Bewerber-Rangliste aufgestellt wird, ist es bei dem neu gestalteten Punkte-System unerheblich, ob es bereits Bewerbungen in der Vergangenheit gab. Außerdem wird so verhindert, dass sich Bewerber rein prophylaktisch auf die Rangliste setzen lassen, obwohl kein wirkliches Kauf-/Bauinteresse besteht. So werden Baugrundstücke auch immer nur an Kauf- und Bauwillige vergeben.

Wir wollen darüber hinaus auch die festgeschriebene Grundstücksgröße von 450 Quadratmetern, bei der es für Bewerber mit geringerem Einkommen, Menschen mit Schwerbehinderung oder jungen Familien Ermäßigungen gibt, streichen. In aller Regel sind zwar die Grundstücke, die die Stadt in Baugebieten auflegt, ungefähr in dieser Größenordnung. Aus unserer Sicht ist allerdings nicht gerechtfertigt, dass ein Bewerber auf ein Grundstück von 440 Quadratmetern eine Ermäßigung erhalten kann, bei einem Grundstück von 460 Quadratmetern diese Ermäßigung aber nicht mehr zugestanden wird. Auch das Baugebiet Schattenlänge in Münchholzhausen hat gezeigt, dass es bei städtischen Baugrundstücken immer wieder auch größere Grundstücke gibt. Auch diese sollten beispielsweise für Familien mit mehreren Kindern mit Ermäßigung zu erwerben sein.

Im November stehen sämtliche Ausschussberatungen und am 24. November auch die Stadtverordnetenversammlung an, in denen unsere Vorschläge diskutiert und letztlich beschlossen werden.

Michael Hundertmark

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