CDU fordert Anpassung der Hundesteuer

5. Mai 2022

Wie in eigentlich allen Städten und Gemeinden wird auch in Wetzlar eine Hundesteuer erhoben. Hundehalter zeigen ihren Hund bei der Stadt an und zahlen für ihren Hund jährlich Steuern.

Bisher gibt es in der städtischen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer auch Ausnahmeregelungen. Bspw. wird keine Steuer fällig, wenn ein Hund ausschließlich zum Schutz oder zur Hilfe blinder oder tauber Menschen gehalten wird. In der Regel bei einer Schwerbehinderung mit den Merkkennzeichen B, BL, aG oder H im Schwerbehindertenausweis.

Für uns als CDU-Fraktion ist auch die Förderung der pflegerischen und pädagogischen Arbeit mit Hunden wichtig. Daher wollen wir die Ausnahmeregelungen erweitern.

Wir beantragen, dass Schulhunde, Therapiehunde oder auch Besuchshunde ebenfalls von der Hundesteuer in der Stadt Wetzlar befreit werden können. Diese spezialisierten Hunde zeichnen sich alle dadurch aus, dass sie erfolgreich eine in weiten Teilen sehr kostenintensive Ausbildung abgeschlossen haben und mit ihrer Tätigkeit in den sozialen Bereichen einen Beitrag für die Gesellschaft leisten.

Hunde haben nachgewiesenermaßen eine beruhigende und insgesamt positive Wirkung auf den Menschen. Insbesondere zählen die allgemeine Reduzierung von Stress, die Senkung des Blutdrucks sowie die Beruhigung des Herzschlags, die Stärkung der emotionalen Stabilität, die Verbesserung der Motorik und des Sprachvermögens sowie die Förderung des Verantwortungsbewusstseins und der Kommunikation dazu.

Schulhunde werden vor allem zu pädagogischen Zwecken in Kindertagesstätten und in Schulen eingesetzt. Sie tragen dazu bei, dass Schulangst überwunden wird, der soziale Umgang der Heranwachsenden untereinander gestärkt wird und sich die Lernatmosphäre verbessert.

Therapiehunde tragen einen wichtigen Teil zur medizinischen Behandlung von psychischen Erkrankungen und im Besonderen von Verhaltensstörungen bei. Damit sind insbesondere die Psycho-, Ergo-, Lern-, Sprach- oder Physiotherapie im Fokus der Förderung.

Egal ob Therapie-, Schul- oder Besuchshund. Nach der Ausbildung des Hundeführers und des Hundes finden sie gemeinsam ihren Einsatz in Kindertagesstätten, Kinderheimen, Senioren- und Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Hospizen und leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Um diesem Dienst an der Gesellschaft Rechnung zu tragen und die finanzielle Belastung von Anschaffung und Ausbildung des Hundes abzumildern wollen wir als CDU die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer so anpassen, dass den häufig ehrenamtlich Tätigen eine besondere Wertschätzung für ihre wertvolle Arbeit entgegengebracht wird.

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