Entschlossen für Wetzlar.
Bebauungsplan Nr. 215 „Neustadt, Uferstraße, Dill und Hainstraße“, 1. Änderung in der Kernstadt; Änderung des Geltungsbereiches
Ende des Jahres 2020 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Bebauungsplan Nr. 215 beschlossen. Genauer: Es wurde ein Einleitungsbeschluss für die notwendige Erweiterung des Berufsbildungs- und Technologiezentrums (BTZ), des Arnold-Spruck-Hauses auf der Bachweide gefasst.
Der Magistrat der Stadt Wetzlar beabsichtigt nun eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans. So soll eine Innenraumverdichtung in der Neustadt ermöglicht werden. Es sollen in östlicher Richtung – bis an die Flutgrabenstraße heran – insgesamt bis zu sechs Einfamilienhäuser ermöglicht werden.
Grundsätzlich befürwortet die CDU-Fraktion einen solchen Weg, da Wohnraum ohne zusätzlichen Landfraß geschaffen wird. Allerdings wird in diesem konkreten Fall in einen sehr sensiblen Bereich eingegriffen. So hat die CDU-Fraktion bereits bei der Erweiterung des BTZ auf die Problematik des Hochwasserschutzes hingewiesen. Die komplette Erweiterungsfläche ragt nämlich in das Überschwemmungsgebiet von Lahn und Dill hinein. Die am 27.9.2021 im Bauausschuss beratene Erweiterung des Bebauungsplanes in der Neustadt liegt ebenfalls vollständig im Überschwemmungsgebiet der Lahn. Dies wiederum bedeutet, dass bei einem Hochwasser das gesamte, derzeit überwiegend durch Nutzgärten geprägte Gebiet, überschwemmt werden würde. Durch die vom Magistrat geplante Änderung entfällt hier wichtiger Retentionsraum (Versickerungsfläche beispielsweise für Hochwasser). Dieser muss an anderer Stelle, voraussichtlich im Bereich der Auen im Oberlauf der Lahn, wieder geschaffen werden.
Zu völligem Unverständnis bei den betroffenen Anliegern hat die Aussage des Umweltdezernenten der Stadt Wetzlar, Stadtrat Kortlüke (Bündnis ‘90/Die Grünen), im Umweltausschuss am 21.9.2021 geführt. Demnach habe er bereits „mit Investoren Gespräche geführt“, die an der entsprechenden Stelle bauen wollten. Über diese Gespräche war der Bürgermeister und Baudezernent Dr. Viertelhausen nicht informiert. Auch von angeblich geführten Gesprächen mit den betroffenen Anliegern war ihm nichts bekannt. Durch die Vielzahl ungeklärter Fragen in der Sitzung des Bauausschusses verblieb der Tagesordnungspunkt zur Erweiterung des Bebauungsplanes in der Neustadt ohne eine Beschlussempfehlung.
Auf Antrag unseres Fraktionskollegen Christoph Schäfer sollte zunächst ein Gespräch mit den Anliegern geführt werden, um zu erfragen, ob überhaupt der Wunsch nach zusätzlicher Versiegelung im Bereich der Gärten bestehe. Zudem machte Klaus Scharmann auf die Tatsache aufmerksam, dass sich die geplanten Grundstücke bzw. Böden im Bereich des erst vor einem Jahr beschlossenen Bodenschutzkonzeptes der Stadt Wetzlar als Böden mit sehr hoher Bodenkühlleistung und ebenfalls mit einer sehr hohen Bodenfunktions-Gesamtbewertung befinden. Gerade in der heutigen Zeit sollten solche hochwertigen Flächen geschützt werden.
Die geplante Erschließung der neuen Bauflächen soll über die bestehenden Privatgrundstücke entlang der Flutgrabenstraße erfolgen und nicht wie ursprünglich vorgesehen über eine zusätzliche Straße. Dies würde zu einer zusätzlichen Belastung der sowieso schon schwierigen Verkehrssituation in der Flutgrabenstraße führen. Auf die Ergebnisse einer inzwischen abgehalten Anliegerversammlung sind nicht nur die Mitglieder der CDU-Fraktion gespannt.