Entschlossen für Wetzlar.
Verkehrswende in Wetzlar?!
Liebe Leserin, liebe Leser,
in den vergangenen Tagen und Wochen haben Sie von den Fertigstellungen verschiedener Bau- und Verkehrsprojekten hören und lesen können.
Der Knotenpunkt an der Franzenburg/Schulzentrum wurde freigegeben, die Haarbachstraße bzw. der Philosophenweg sind für den Verkehr wieder nutzbar. In der Braunfelser Straße wird noch gebaut, gleiches gilt bspw. auch für die Grabenstraße in Dutenhofen.
In vielen Fällen geht es um die Erneuerungen von Rohrleitungen im Straßenunterbau oder den Straßenkörper an sich. Zeitgemäß wird bei der Neugestaltung der Asphaltdecke und den Markierungen auf Fußgänger und Radfahrer geachtet.
Fußgänger bekommen ihren Bereich in Form des Gehsteiges und können mit abgesenkten Bordsteinen an verschiedenen Stellen mit oder ohne Querungshilfe die Straßenseite wechseln.
Für Radfahrer wird immer häufiger ein „Schutzstreifen“ auf der Fahrbahn markiert. So bereits in der Haarbachstraße, der Braunfelser Straße oder auch der Volpertshäuser Straße zu finden. In einem durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Rad- und Fußverkehrskonzept sind u. a. diese Schutzstreifen vorgesehen. Für die Einrichtung solcher Schutzstreifen gelten verschiedene Regeln. So wird z. B. die Mindest- und Maximalbreite von Schutzstreifen geregelt, es gibt Hinweise ab welcher Verkehrsbelastung der Straße ein Schutzstreifen eingerichtet werden sollte oder von der Einrichtung eines solchen Schutzstreifens Abstand genommen werden sollte.
Der Schutzstreifen soll dem Radfahrer Sicherheit vermitteln, da dieser Streifen -sofern sich ein Radfahrer darauf befindet- nur von diesem befahren werden darf. Ist der Schutzstreifen unbenutzt, darf er in „Ausnahmefällen“ von PKWs, Bussen oder LKW befahren werden. Es ist allerdings nicht zulässig, dass er grundsätzlich von den PKWs, Bussen oder LKW befahren wird.
Hier sehen wir als CDU-Fraktion bei den Schutzstreifen in unserer Stadt Schwierigkeiten!
Erstens sind die Schutzstreifen nicht durchgängig aufgebracht (Volpertshäuser Straße, Haarbachstraße), da die notwendige Straßenbreite nicht immer ausreicht. Hierdurch wiegt sich der Radfahrer in Sicherheit und plötzlich verschwindet der Schutzstreifen. Ein aus unserer Sicht problematischer Zustand.
Zweitens sehen wir die notwendigen Fahrbahnbreiten nicht mehr überall gegeben, was zu gefährlichen Situationen nicht nur im Bereich des PKW-, LKW- und Busverkehrs führen kann. Zusätzliche Konkurrenzsituationen zwischen den einzelnen Verkehrsarten sind zu befürchten, da eine dauerhafte Mitbenutzung des Schutzstreifens nicht auszuschließen ist.
Drittens werden die Verkehrsteilnehmer gegeneinander ausgespielt. Der Verkehrsraum wird zu Gunsten weniger Verkehrsteilnehmer und zum Nachteil vieler Verkehrsteilnehmer verändert.
Wir als CDU beharren nicht auf die alleinige Inanspruchnahme des Verkehrsraumes durch eine Art von Verkehrsteilnehmern. Aber der Verkehrsraum muss auch je nach Inanspruchnahme der einzelnen Verkehrsteilnehmer auf diese verteilt werden!
Land auf Land ab wird gefordert, dass der ÖPNV gefördert wird, der Individualverkehr soll möglichst elektrifiziert stattfinden. Gleichzeitig minimiert man Verkehrsraum für diese beiden Gruppen. Hier entsteht ein Widerspruch der langfristigen Ziele!
Die Grundlagen für die Veränderungen des Verkehrsraumes wurden lediglich im Rahmen des Rad- und Fußverkehrskonzept andiskutiert. Fundierte Zahlen und Fakten wurden nicht vorgelegt. Wenn nach den Sommerferien die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung wieder „normal“ tagen und keine Corona-Einschränkungen dazwischenkommen, muss der Magistrat die entsprechenden Zahlen und Fakten auf den Tisch legen, die zu den Veränderungen im Straßenverkehr geführt haben.
Bildunterschrift: Matthias Hundertmark