Entschlossen für Wetzlar.
Stadtverordnetenversammlung kehrt zu „Normalbetrieb“ zurück
Im März dieses Jahres hatte die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss gefasst, dass solange die Corona-Pandemie diverse Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig macht, auch die Stadtverordnetenversammlung nicht als solche zusammenkommt, sondern in Form eines Notausschusses tagt. Zum Notausschuss wurde per Beschluss der Finanz- und Wirtschaftsausschuss bestimmt. Dieser hat seither zweimal getagt.
Nach der Bildung des Notausschusses hat der Landesgesetzgeber die Hessische Gemeindeordnung (HGO) dahingehend geändert, dass der Finanz- und Wirtschaftsausschuss grundsätzlich in Notlagen, z. B. wenn die Stadtverordnetenversammlung nicht zusammentreten kann, Beschlüsse anstelle der Stadtverordnetenversammlung fassen kann. Die Bildung des Notausschusses, wie wir es in Wetzlar gemacht haben, ist somit nicht mehr zwingend notwendig.
Insbesondere die verschiedenen Lockerungen (Veranstaltungen mit Teilnehmern bis zu 100 Personen unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln), aber auch ein Gerichtsurteil des VG Darmstadt (Aktenzeichen 3 L 722/20.DA) haben jetzt dazu geführt, dass die Stadtverordnetenversammlung wieder als solche tagt. Nicht im Rathaus, sondern in der Stadthalle, weil nur dort die Abstandsregeln einzuhalten sind. Die Fachausschüsse werden – bei gleichbleibender Entwicklung der Pandemie – nach der Sommerpause wahrscheinlich auch wieder ihre Arbeit aufnehmen.
Bild: Uwe Schmal, Vorsitzender des Finanz- und Wirtschaftsausschusses