Entschlossen für Wetzlar.
Rechtsstaatliche Auffassung in Wetzlar und Negativpresse für die Stadt
Liebe Leserinnen und Leser,
in der jüngsten Vergangenheit hat unsere Heimatstadt bundesweite Aufmerksamkeit in der Presse gehabt. Die angekündigte Veranstaltung einer verfassungsfeindlichen Partei hat -obwohl sie nicht am geplanten Ort stattgefunden hat- hohe Wellen geschlagen. Die Wetzlarerinnen und Wetzlarer haben sich deutlich und demonstrativ dagegen gestellt. Wir als CDU-Fraktion waren übrigens bei der angesprochenen Demonstration unter anderem mit unserem Landtagsabgeordneten Frank Steinraths und dem Fraktionsvorsitzenden Michael Hundertmark ebenfalls dabei!
Demonstrieren gehen ist ein hohes und durch unsere Verfassung, das Grundgesetz, geschütztes Gut. Artikel 5 GG regelt das Recht auf die freie Meinungsäußerung und Artikel 8 GG das Recht sich zu versammeln. In allen Lebenslagen schlägt sich das Grundgesetz nieder. Von Bundestag und Landtag erlassene Gesetze müssen mit dem Grundgesetz konform sein. Die Handlungen der Landes- und Bundesregierung müssen sich an Grundgesetz und allen anderen Gesetzen orientieren. Die hauptamtlichen Politiker und alle Beamte leisten sogar bei Amtsantritt einen Eid auf die Verfassung.
Die einzige Instanz, die das Grundgesetz interpretieren und auslegen darf, ist das Bundesverfassungsgericht. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind bindend. Sie gelten für alle. Die Bundesregierung muss danach handeln, und auch die gewählten Bundestagsabgeordneten können sich nicht gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stellen.
Am 24.3.2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geurteilt:
„Der Stadt Wetzlar wird aufgegeben, der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom 20. Dezember 2017 (Az. 8 L 9187/17.GI) Folge zu leisten und dem Antragssteller die Stadthalle Wetzlar am 24. März 2018 für die Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung zu überlassen“ (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 – 1BVQ 18/18 – Rn. (1-6)).
In der Begründung geht das BVerfG darauf ein, dass die Stadt Wetzlar immer wieder darauf hingewiesen habe, dass die Mietbedingungen für die Stadthallenanmietung nicht erfüllt worden seien. Hierzu sagt das BVerfG, dass die Stadt Wetzlar ihre Gründe entweder nicht rechtzeitig vorgebracht hat oder, wenn sie rechtzeitig vorgebracht wurden, diese von den Verwaltungsgerichten als unerheblich beurteilt wurden.
Egal wie man zur verfassungsfeindlichen Organisation steht, die an diesem Tag in die Stadthalle wollte, das höchste deutsche Gericht hat geurteilt, die Stadthalle ist zur Verfügung zu stellen. Jeder handelnde Politiker, alle gewählten Abgeordneten, jede staatliche Organisation ist an dieses Urteil, was nebenbei bemerkt unanfechtbar ist, gebunden.
Nach den Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Gießen, welche das BVerfG angeordnet hatte, habe die Stadt Wetzlar den Beschluss des BVerfG nicht unwillentlich missachtet. Die Stadt habe ihren Handlungsspielraum anders eingeschätzt als er tatsächlich vorhanden war.
Für mich stellen sich in diesem Zusammenhang viele Fragen, deren Beantwortung ich Ihnen anheim stelle:
1. Wäre es nicht eine viel bessere Berichterstattung in den Medien gewesen, wenn man ausschließlich von lächerlichen 60 Veranstaltungsteilnehmern und demgegenüber von hunderten und tausenden fröhlichen, friedlichen und demokratischen Demonstranten gelesen hätte?
2. Wäre es nicht bedeutend positiver für die Stadt, wenn nicht bundesweit über das fragliche Verhalten des Wetzlarer Oberbürgermeisters geschrieben und gesprochen würde?
3. Wenn die Stadtregierung am 24.3.2018 nachmittags dem Urteil des BVerfG gefolgt wäre und die Türen der Stadthalle geöffnet hätte, hätte man sagen können, man hat alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft, um die Veranstaltung zu verhindern, aber gegen das BVerfG stellen wir uns nicht. Wäre die Stadt nicht mindestens der moralische Sieger in dieser Situation gewesen?
4. Hätten durch ein anderes Verhalten der Rathausspitze aktuell laufende Strafanzeigen, Schadenersatzforderungen und Geldbußen verhindert werden können?
5. Sollten sich die demokratischen Parteien nicht viel lieber inhaltlich mit den extremistischen und verfassungsfeindlichen Parteien auseinandersetzen und sie entlarven?