Aus der Arbeit der CDU Fraktion im Stadtparlament Wetzlar

2. November 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

Sie wissen, dass wir als CDU-Fraktion durch Wortbeiträge, mündliche und schriftliche Anfragen in der Stadtverordnetenversammlung auftreten. Darüber hinaus sind viele unserer Stadtverordneten auch gewählte Ortsbeiratsmitglieder in ihren Wohnorten. Der Ortsbeirat (OBR) hat in der Regel keine abschließende Entscheidungsbefugnis. Ihm kommt die Vermittlerrolle zwischen Rathaus und Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Ortsteile zu. Die Mitglieder der Ortsbeiräte sind häufig schon sehr lange in ihrem Ortsteil wohnhaft und in den Vereinen engagiert.

So fällt es den Ortsbeiräten oft leichter, den direkten Kontakt zu suchen und zu finden. Daraus ergibt sich die Möglichkeit Entscheidungen, die im Rathaus gefällt wurden, zu kommunizieren. Die Verwaltung und die politischen Entscheider im Rathaus sind sogar verpflichtet, den Ortsbeirat zu informieren, seine Meinung anzuhören und diese in ihre Entscheidungen einzubeziehen. Dies wird geregelt in der Hessischen-Gemeinde-Ordnung (HGO). Hier steht wörtlich: „Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans“ (§ 82 Abs. 3 Satz 1 HGO).

Für uns sind wichtige Angelegenheiten z. B. die Beteiligung des OBR in Münchholzhausen in Sachen Baugebiet „Schattenlänge“. Hier hat die CDU stets beanstandet, dass es keine Beteiligung des OBR gegeben hat. Bürgermeister Harald Semler hat dem grundsätzlich widersprochen und gesagt, er habe immer den OBR bzw. den Ortsvorsteher informiert und beteiligt. Unser Fraktionskollege Dr. Jörg Schneider ist dieser Aussage jetzt intensiv nachgegangen und war irritiert, dass der Ortsvorsteher Münchholzhausens gesagt hat, dass er nie Unterlagen bekommen hätte und daher auch keine Sitzung des OBR einberufen habe. Dies hat Kollegen Schneider in der letzten Stadtverordnetenversammlung dazu bewogen Bürgermeister Semler zu fragen: „Wurden dem Ortsvorsteher von Münchholzhausen die genannten Beschlussvorlagen zugeleitet, und, wenn ja, von wem (z. B. Magistrat, Amt für Stadtentwicklung), auf welchem Wege und insbesondere wann genau?“ Bürgermeister Semler hat daraufhin erklärt: „Durch Ihre Fragestellung, Herr Schneider, und deren Begründung habe ich Kenntnis davon bekommen, dass offenkundig die Zustellung per Post an den Ortsvorsteher nicht erfolgt ist. Gerne wird dies nochmals von mir veranlasst.“

Heißt nichts anderes, als dass es Bürgermeister Semler und dem Magistrat offensichtlich egal ist, ob der OBR über wichtige Angelegenheiten informiert ist, eine Rückmeldung dazu geben und entsprechend seine Rolle als Vermittler zwischen den Bürgerinnen und Bürgern ausfüllen kann.

Ein weiteres Beispiel hat kürzlich den OBR in Nauborn beschäftigt. Eine Fußgängerbrücke über den Wetzbach ist bereits im Jahr 2014 aufgrund angeblicher Instabilität gesperrt worden. In einer OBR-Sitzung 2014 wurde mitgeteilt, dass das Brückelchen „Am Steg“ mit sofortiger Wirkung gesperrt und danach abgerissen werde.

Eine Sanierung stünde gerade im Hinblick auf die Finanzen in keiner Relation. Die Sperrung wurde vollzogen, woraufhin der OBR immer wieder nachgefragt hat, wie es denn jetzt weiterginge, ob es nicht doch eine Möglichkeit der Sanierung gebe oder ob, wenn die Ufersanierung des Wetzbaches in diesem Bereich anstünde, eine Sanierung des Brückelchens umgesetzt werden könnte. Es gab nie eine Antwort, kein Vertreter der Verwaltung hat sich in Nauborn blicken lassen, obwohl sich der OBR dies gewünscht hatte. Im Oktober 2017 fuhren ohne jegliche Vorankündigung Bagger und Abrissmaschinen vor und haben das Brückelchen unwiederbringlich abgerissen. Der OBR in Nauborn hat sich nach der Kommunalwahl personell stark verändert, vier von neun Personen sind neu in den OBR gewählt worden. Auf die Nachfragen des OBR Nauborn hin verwies man darauf, dass man im April 2014 doch schon mitgeteilt habe, dass das Brückelchen abgerissen werde. Der OBR sei damit hinreichend informiert gewesen.

Es lassen sich eine Vielzahl solcher Vorkommnisse auflisten, die die intransparente  Arbeitsweise der Stadtregierung darlegen. Unsere Aufgabe als CDU-Fraktion ist es auch, genau hinzuschauen und immer wieder bohrend nachzufragen.

Resolution

In den vergangenen Wochen mussten wir Kenntnis davon nehmen, dass die Zeiss Sport Optics GmbH in Wetzlar zwei Drittel ihrer Stellen abbauen oder an einen anderen
Standort verlagern will. Wohl wissend, dass wir als Kommunalpolitiker kein Unternehmen zwingen können, seinen Personalbestand in Wetzlar zu halten oder ihn abzubauen, müssen wir uns als Optikstadt mindestens mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern solidarisieren.

Wir haben deshalb eine Resolution in der Stadtverordnetenversammlung angeregt, die zum Ausdruck bringen soll, dass wir als Stadt Wetzlar und als politisch Verantwortliche in dieser Stadt einen gravierenden und einschneidenden Schnitt wie den bei Zeiss Sport Optics GmbH nicht gutheißen. In der Hoffnung, dass der Magistrat in Gesprächen mit Mitarbeitern und Geschäfts-

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