Bejagung von Füchsen in der Stadt Wetzlar

1. Februar 2015

Das Fangen und Töten von Füchsen innerhalb der Stadtgrenzen von Wetzlar ist in den vergangenen Wochen aufgrund einer Pressemeldung des Ordnungsamtes der Stadt in den Medien emotional diskutiert worden.

Das Ordnungsamt hatte die Bürgerinnen und Bürger Wetzlars aufgefordert, in den Gärten bestätigte Füchse zu melden, um sie sodann in Lebendfallen zu fangen und auf Tollwut, Milben und Fuchsbandwurm untersuchen zu können. Hierzu müssen die gefangenen Tiere jedoch getötet werden. Man konnte anhand der Berichterstattung den Eindruck gewinnen, dass ganze Fuchspopulationen weggefangen werden sollten. Dem ist nicht so. Es geht hier darum, dass im Ausnahmefall und zum Schutz der Bevölkerung auffällige, in der Innerortslage lebende Füchse gefangen werden können.

Es geht hier nicht darum, auf großer Fläche – dem gesamten Stadtgebiet – ein Wildtiermanagement zu betreiben.

Bedenkt man, dass in Mittelhessen vorsichtigen Prognosen zur Folge 40 Prozent aller Füchse vom Fuchsbandwurm befallen sind und dass eine Infektion mit dem Fuchsbandwurm bei 90 Prozent der betroffenen Menschen zum Tode führt, ist es bedenklich, wenn die Regierungsfraktion, bestehend aus Grünen, SPD und Freien Wählern, in der letzten Stadtverordnetensitzung des Jahres 2014 einen Beschluss herbeigeführt hat, der der Stadt Wetzlar jegliches Handeln auf innerstädtischen Flächen untersagt, auch wenn durch Wegfangen einzelner auffälliger Füchse die Bevölkerung und hier im Besonderen unsere Kinder vor dem Fuchsbandwurm geschützt werden könnten. Selbst wenn derzeit „nur“ 40 Neuerkrankungen mit Fuchsbandwurm bundesweit dem Robert-Koch-Institut jährlich gemeldet werden, muss man wissen, dass aufgrund einer Inkubationszeit von zehn bis 15 Jahren die Dunkelziffer tatsächlich am Fuchsbandwurm erkrankter Menschen deutlich höher liegt. Auch vor diesem Hintergrund ist der getroffene Beschluss mehr als fragwürdig.

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